



















Nousaku Dorami-Becher aus reinem Zinn
Während ihr Bruder Doraemon für sein „wackelndes“ Becherdesign bekannt ist, präsentiert sich die zuverlässige und kluge Dorami-chan in einer stabilen, aufrechten Form, die jeder Tischdekoration eine fröhliche Note verleiht.
Ein Gefäß, drei bemerkenswerte Vorteile:
Beeindruckendes Dekorationsobjekt: Mit seiner liebenswerten Silhouette und dem glänzenden Schimmer handgegossenen Zinns ist dieser Becher ein wunderschönes Dekorationsobjekt. Ob auf dem Esstisch oder in einem Regal – er verleiht Ihrem Zuhause einen Hauch verspielter Eleganz.
Reines Zinn zu 100 %: Gefertigt aus 100 % reinem Zinn, einem Edelmetall, das für seine antibakteriellen Eigenschaften und geringe Reaktionsfreudigkeit bekannt ist. In Japan wird Zinn für seine Fähigkeit geschätzt, Wasser zu reinigen und den Geschmack von Sake milder zu machen – für jeden Schluck, der sanft und klar schmeckt.
Das ultimative Erlebnis für kalte Getränke: Zinn verfügt über eine außergewöhnlich hohe Wärmeleitfähigkeit. Stellen Sie den Becher einfach 1–2 Minuten in den Kühlschrank: Das Metall kühlt schnell ab und hält kalten Sake, Bier oder Eistee deutlich länger erfrischend kühl.
Spezifikationen
Material: 100 % reines Zinn
Abmessungen: H62 x B79 x T82 mm
Fassungsvermögen: ca. 220 ml (maximales Fassungsvermögen)
Gewicht (einschließlich Verpackung): 335 g
Größe der Schachtel: H88 x B110 x T110 mm
Verpackung: Geschenkkarton
Hinweis: Bei Verwendung des Bechers erscheint Doramis Gesicht am Boden auf dem Kopf stehend. Da jedes Stück in Handarbeit gefertigt wird, kann es zu geringfügigen Abweichungen bei Größe, Fassungsvermögen, Gewicht und Oberfläche kommen.
Vereinigte Staaten: Einfuhrzölle und Steuern werden beim Checkout berechnet und eingezogen. Bestellungen werden auf Basis der verzollten Lieferung (Delivered Duty Paid, DDP) versendet, sodass bei der Zustellung keine zusätzlichen Zollgebühren anfallen.
Alle anderen Länder: Bestellungen werden auf Basis der unverzollten Lieferung (Delivered Duty Unpaid, DDU) versendet. Einfuhrzölle, Steuern, Mehrwertsteuer/GST und Zollabfertigungsgebühren (falls zutreffend) liegen in der Verantwortung des Kunden und können bei der Ankunft von den örtlichen Zollbehörden oder dem Zustelldienst eingezogen werden.
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