



















Nousaku Dorami Reiner Zinnbecher
Während ihr Bruder Doraemon für sein „wackelndes“ Becherdesign bekannt ist, zeigt sich die zuverlässige und kluge Dorami-chan in einer stabilen, aufrechten Form, die jedem Tisch eine freudige Atmosphäre verleiht.
Ein Gefäß, drei bemerkenswerte Vorteile:
Wunderschönes Dekorationsstück: Mit ihrer niedlichen Silhouette und dem glänzenden Schimmer von handgegossenem Zinn dient dieser Becher als schönes Dekorationsobjekt. Ob auf dem Esstisch oder im Regal, verleiht er Ihrem Zuhause eine verspielte Eleganz.
Reines 100 % Zinnmaterial: Gefertigt aus 100 % reinem Zinn, einem wertvollen Metall, das für seine antibakteriellen Eigenschaften und geringe Reaktivität bekannt ist. In Japan wird Zinn geschätzt, da es Wasser reinigt und den Geschmack von Sake mildert, sodass jeder Schluck sanft und klar ist.
Das ultimative Erlebnis für kalte Getränke: Zinn besitzt eine außergewöhnliche Wärmeleitfähigkeit. Wenn Sie den Becher nur 1–2 Minuten im Kühlschrank kühlen, kühlt das Metall schnell ab und hält Ihren kalten Sake, Ihr Bier oder Eistee deutlich länger erfrischend kühl.
Spezifikationen
Material: 100 % reines Zinn
Abmessungen: H62 x B79 x T82 mm
Fassungsvermögen: ca. 220 ml (Vollladung)
Gewicht (inklusive Box): 335 g
Boxgröße: H88 x B110 x T110 mm
Verpackung: Geschenkbox
Hinweis: Mit der Nutzung des Bechers erscheint das Dorami-Gesicht am Boden auf dem Kopf stehend. Da jedes Stück individuell handgefertigt wird, können leichte Abweichungen in Größe, Fassungsvermögen, Gewicht und Verarbeitung auftreten.
Vereinigte Staaten: Einfuhrzölle und Steuern werden beim Checkout berechnet und eingezogen. Bestellungen werden auf Basis Delivered Duty Paid (DDP) versandt, sodass bei der Lieferung keine zusätzlichen Zollgebühren anfallen.
Alle anderen Länder: Bestellungen werden auf Basis Delivered Duty Unpaid (DDU) versandt. Einfuhrzölle, Steuern, Mehrwertsteuer/GST und Zollabfertigungsgebühren (falls zutreffend) liegen in der Verantwortung des Kunden und können bei Ankunft von den örtlichen Zollbehörden oder dem Zustelldienst erhoben werden.
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